Zweitwagenrabatt
Unter dem Zweitwagenrabatt wird nichts anderes als die Zweitwagenregelung verstanden, die eigentlich alle Versicherer anbieten. Die Einstufung erfolgt damit für den Zweitwagen direkt in die SF-Klasse 1/2, was einen Beitragssatz von 100 bis 140 Prozent ausmacht.
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