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Die Kfz-Versicherung kündigen

Sie wollen wissen, wie und wann Sie Ihre Kfz Versicherung (Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkasko-Versicherung) kündigen können? Wir erläutern Ihnen wichtige Dinge zur ordentlichen (Stichtagskündigung) und außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigungsrecht).

Tipp: Richtig Kündigen mit dem passenden Formular

Nutzen Sie unseren kostenlosen Formularservice! Damit erstellen Sie schnell und einfach Ihr Kündigungsschreiben in wenigen Sekunden. Ihre Angaben werden direkt in den Kündigungsbrief mit dem fertig formulierten Text übernommen. Sie brauchen den Brief nur noch ausdrucken - unterschreiben - abschicken. So einfach können Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung kündigen.

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Kündigung zum Jahreswechsel

Ihre Versicherung können Sie zum 31.12.2009 kündigen. Die Kündigungsfrist endet jedoch schon am 30.11.2009. Das heißt, dass Sie bis zu diesem Tag Ihre KFZ Versicherung kündigen müssen. Ihr Kündigungsschreiben muss also auch bis zu diesem Tag bei Ihrer Versicherung vorliegen. Verpassen Sie die Kündigung, dann bleibt Ihnen ggf. nur noch das Sonderkündigungsrecht. Andernfalls verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

 

Ausnahme: Versicherungsverträge, bei denen die Laufzeit nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müssen zum unterjährigen Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Wenn also zum Beispiel die Vertragslaufzeit am 15.03.2010 endet, so muss bis zum 15.02.2010 gekündigt werden.

 

Wichtig: Bevor Sie kündigen sollten Sie zunächst prüfen, bei welcher Autoversicherung Sie einen günstigeren Versicherungstarif und ggf. auch bessere Leistungen bekommen. Unser Kfz-Versicherungsvergleich nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Anhand der Vergleichsergebnisse können Sie entscheiden, ob sich eine Kündigung und somit ein Kfz-Versicherungswechsel lohnt.

» Versicherungsvergleich zur Kfz Versicherung

 

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Sollte Ihnen ein Schreiben von Ihrem Versicherer zugehen, dass sich der Beitrag erhöht, dann können Sie innerhalb eines Monats (4 Wochen) die Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Das ist im Wesentlichen das Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Versicherung. Bei Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse durch etwa selbstverschuldete Unfälle und daraus resultierend höhere Beiträge können Sie zum Jahreswechsel ebenso kündigen und somit die Versicherung wechseln. Allerdings werden Sie dann trotzdem einer Höherstufung nicht entkommen, da sich Ihre neue Versicherung von Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft die Schadenfreiheitsklasse bestätigen lässt. Trotzdem sollten Sie prüfen, ob Sie selbst bei einer Höherstufung durch einen Wechsel der KFZ Versicherung sparen können. Nicht selten ist das schon der Fall gewesen. Also nur Mut!

 

Kündigung bei Fahrzeugwechsel

Wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Kfz kaufen, dann können Sie ebenso die Versicherung selbst bestimmen. Dazu beantragen Sie bei Ihrer gewählten Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer, die Sie dann bei der Zulassungsstelle vorlegen. Vertragliche Einzelheiten (jährliche gefahrene Kilometer usw.) klärt der Versicher mit Ihnen ab.

 

Kfz "Außer Betrieb Setzen" (Kfz Stilllegung oder vorübergehende Abmeldung)

Legt man ein KFZ still oder meldet es vorübergehend ab, so ruht ab dem Folgetag der Versicherungsvertrag. Man teilt also seiner Versicherung mit, dass man das KFZ abgemeldet bzw. stillgelegt hat.

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