Ihr Portal für Kfz-Versicherungen

Sonderkündigungsrecht bei der KFZ Versicherung

Immer wieder besteht Unklarheit darin, wann man ein Sonderkündigungsrecht hat, seine KFZ Versicherung (insbesondere KFZ-Haftpflichtversicherung) zu kündigen. Damit ist also nicht die fristgemäße Kündigung der KFZ-Versicherung zum 30.11. eines jeden Jahres gemeint.

 

Ihre KFZ-Versicherung erhöht die Beiträge

Dieses Recht der Sonderkündigung haben Sie, wenn Ihre Versicherungsgesellschaft den Beitrag für Ihre Autoversicherung erhöht. So passiert es, dass viele Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer erst im Dezember von Ihrer Versicherung informiert werden, wie hoch der Beitrag im kommenden Jahr ausfällt. Ist dieser höher als im alten (bisherigen) Jahr, dann dürfen Sie das Sonderkündigungsrecht für Ihre KFZ Versicherung in Anspruch nehmen. Die Kündigungsfrist liegt dann im Allgemeinen bei 4 Wochen (1 Monat) ab Zugang des Schreibens. Erhöht allerdings die Autoversicherung auch gleichzeitig den Leistungsumfang, dann wiederum ist es nicht möglich, die KFZ Versicherung zu kündigen.

» Kostenloser Formular-Service zur Versicherungskündigung

 

Typklasse oder Regionalklasse ändern (verschlechtern) sich

Wenn sich zum neuen Jahr hin die Einstufung der Typklasse oder Regionalklasse ändert, dann haben Sie ebenso ein Sonderkündigungsrecht. Die Eingruppierung ist der Beitragsrechnung zu entnehmen. Vergleichen Sie also ganz einfach die Zahlen Ihrer aktuellen Rechnung mit der vorherigen Rechnung. Führt allerdings die Neueinstufung zu einem niedrigeren Beitrag, dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Selbst, wenn Sie bei einer vergleichsweise sehr teueren Autoversicherung wären und diese billiger wird (also dann sozusagen nicht mehr ganz so teuer ist), dann bliebe für Sie trotzdem alles beim Alten und Sie müssten bei dieser KFZ-Versicherung bleiben. Ausschlaggebend ist also bei einer Änderung der Typ- oder Regionalklasse, was mit dem Beitrag passiert. Für gewöhnlich verändert er sich aber auch.

» Formular zur KFZ-Versicherungskündigung jetzt erstellen

 

Verdeckte Tariferhöhung in der KFZ-Versicherung

Problematisch ist eine verdeckte Preiserhöhung: Bedingt durch die jährliche Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse (nach einem unfallfrei gefahrenen Jahr) wird der Gesamtbeitrag günstiger. Liegt der Fall vor, dass sich nun auch gleichzeitig die Typklasse oder Regionalklasse so verändert, dass die KFZ-Versicherung teurer wird, aber unter dem Strich immer noch günstiger ist als im Vorjahr, dann spricht man von einer verdeckten Beitragserhöhung in der KFZ Versicherung (Weil die günstigere SF-Klasse die Verteuerung durch die Regionalklasse oder Typklasse verdeckt). Für gewöhnlich gilt auch hier das Sonderkündigungsrecht, weil wenn die SF-Klasse gleich bliebe (bspw. wenn die beste SF-Klasse bereits erreicht ist), so wäre der Beitrag (durch die schlechtere Typ- oder Regionalklasse) teurer.

» Kündigungsschreiben erstellen

 

Kündigen bei Schadensfall / Unfall

Bei einem Schadensfall (Unfall) können Sie natürlich auch kündigen und die Autoversicherung wechseln. Das gilt unabhängig davon, ob und wie die KFZ Versicherung den Schaden reguliert. Meistens ist eine Kündigung in diesem Fall auch nicht zu empfehlen, da bereits gezahlte Beiträge dann üblicherweise auch nicht mehr rückerstattet werden. Bedenken Sie, dass aber auch die Versicherungsgesellschaft ein Kündigungsrecht hat und Ihnen kündigen kann. Die Fristen liegen für beide Parteien für gewöhnlich bei 4 Wochen (1 Monat) ab Schadenregulierung.

Kfz Tarifvergleich
Ihre Vorteile

Ihre Email-Adresse: