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Wie kann man einer Rückstufung entgehen?

Ein Autofahrer kennt es mehr oder weniger: Die Angst davor, eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zu erleiden fährt fast permanent mit. Wenn es kracht und die eigene Gesundheit sowie die der anderen Unfallbeteiligten keinen oder nur geringen Schaden nimmt, dann bleibt auf jeden Fall nicht nur die Beulen am Fahrzeug, sondern auch die schmerzliche Erinnerung an den Verlust der einst erfahrenen Schadenfreiheitsklasse. Denn mit jedem schadenbelastendem Ereignis wird man in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft, d.h. die SF-Klasse wird wieder kleiner ("Die Prozente steigen" und der Schadenfreiheitsrabatt wird ungünstiger).

 

Neben unfallfreiem Fahren können Sie einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts allerdings nur dann entkommen, wenn Sie den Schaden selbst bezahlen und die Versicherung demnach also nicht regulieren muss. Bis zu 6 Monate nach dem Schadenfall bleibt Ihnen dafür Zeit, sich für diese Variante zu entscheiden. Allerdings lohnt es sich nur bei kleineren Beträgen. Für gewöhnlich sind die Versicherungen auch dazu bereit, für Sie eine Kostenrechnung zu kalkulieren und eine Empfehlung zu geben, ob es sich für Sie lohnt, den Schaden selbst zu begleichen.

 

Eine gute Möglichkeit bieten Tarife mit sog. Rabatt-Retter. Diese verstehen sich als eine Art Zusatzversicherung und schützen den Schadenfreiheitsrabatt. Jedoch ist es zwingende Voraussetzung, den Rabatt-Schutz bereits vor dem Unfall vereinbart zu haben...

» Mehr Informationen zu den Rabatt-Retter-Tarifen

 

In welchem Ausmaß eine Rückstufung erfolgt, hängt maßgeblich von der Rückstufungstabelle ab. Davon ist es maßgeblich abhängig, ob sich für Sie der "Schadenrückkauf" lohnt oder nicht. Zu diesem Thema bieten wir Ihnen auch Informationen.

» Wissenswertes über die Rückstufungstabellen

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