Schadenfreiheitsklasse für Fahranfänger

Grundsätzlich wird man als Fahranfänger in der Kfz-Versicherung in der höchsten Schadenfreiheitsklasse – der Klasse SF 0 – eingestuft. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Vollkaskoversicherung und entspricht bei den meisten Gesellschaften einem Beitrag in Höhe von 240 Prozent.

Einstieg in die Kfz-Versicherung ist für Fahranfänger sehr teuer

Wie hoch die absoluten Versicherungsprämien sind, ist dabei abhängig vom Grundbeitrag. Daher ist es nicht zwangsläufig günstiger, wenn man bei einer Versicherung zu einem niedrigeren Prozentsatz eingestuft wird – die Höhe der tatsächlichen Versicherungsprämie ist entscheidend. Nach einem Jahr unfallfreien Fahrens wird die Versicherungsprämie in jedem Fall deutlich günstiger. Der dann fällige Beitrag bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1 (SF 1) liegt normalerweise bei 100 Prozent, also bei weniger als der Hälfte.

Elternregelung prüfen

Bei einigen Unternehmen ist es möglich, mit der SF-Klasse ½ einzusteigen. Voraussetzung: Das Auto der Eltern ist bei der gleichen Gesellschaft versichert. In diesem Fall hat man jedoch keine freie Wahl der Versicherung. Deshalb sollte dann der Beitrag mit dem verglichen werden, den man unter Maßgabe einer gewöhnlichen Einstufung bei einer der günstigsten Versicherungen bekäme.

Gute Idee: Zweitwagen über die Eltern

Die freie Wahl hat man dagegen, wenn das Auto als Zweitwagen der Eltern angemeldet wird. In diesem Fall wird das Kfz ebenfalls in der SF-Klasse ½ eingestuft, allerdings kann man sich die Versicherung frei aussuchen und damit das günstigste Angebot in Anspruch nehmen. Auch für die Zweitwagenversicherung werden die schadenfreien Jahre gesammelt. Quittiert wird dies mit immer fortwährend günstigeren Schadenfreiheitsklassen und niedrigeren Versicherungsprämien. Bei einem späteren Versicherungswechsel des Zweitwagens kann die SF-Klasse unabhängig vom Erstwagen mitgenommen werden. Auch bei einer Rückstufung im Schadensfall bleibt der Schadenfreiheitsrabatt des Erstwagens unberührt.

Lebensalter spielt eine Rolle

Bei manchen Gesellschaften spielt auch das Lebensalter oder die Dauer des Führerscheinbesitzes eine Rolle. Wer etwa schon 23 oder 25 Jahre alt ist, zahlt weniger für die Versicherung als ein 18-Jähriger. Hier sollte man die Angebote verschiedener Anbieter miteinander vergleichen.

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