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Kfz Versicherungen mit Rabattretter / Rabattschutz

Voll im Trend liegen derzeit die Rabattretter bei den Kfz-Versicherungen und werden oft als die Engel im Unglück angepriesen. Unter dem Rabattschutz versteht man praktisch einen Freischuss pro Jahr. Das heißt, man kann einen Unfall im Jahr haben, ohne dabei Opfer einer Rückstufung zu werden. Denn bekanntlich stufen die Versicherungen die Schadenfreiheitsklasse zurück, wenn das betreffende Auto schuldhaft in einen Unfall verwickelt war und die Autoversicherung den Schaden reguliert hat. Die glasklare Folge ist, dass dadurch der Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung wieder steigt (Rückstufungstabelle). Genau dort setzen die Rabattretter an, bei denen dann trotz des regulierten Unfalls Ihr Schadenfreiheitsrabatt bestehen bleibt.

Ganz gewiss bieten die Kfz-Versicherungen diesen Rabattschutz an, da sie wissen, dass ein Autofahrer Angst und Sorge vor einer Rückstufung hat. Wenn man der Sache aber genauer auf den Grund geht, dann sind die sogenannten Rabatt-Retter auch nicht gerade billig. Die Versicherungen verlangen für den "Angsthasenrabatt" einen höheren Beitrag, rund 10 Prozent sollte man einkalkulieren. Ebenso ist dieser Rabattschutz meist erst dann möglich, wenn man in höheren Schadenfreiheitsklassen (also "günstigeren Prozenten") eingestuft ist. Wiederum gibt es auch Versicherungstarife, bei denen ein Rabattschutz bei besonders guten SF-Klassen bereits in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Rabattschutz zählt nicht bei Versicherungswechsel

Einen Haken hat das Ganze: Den Rabattschutz genießt man nur bei ein und dergleichen Versicherung, denn "geschützt" wird nur der Schadenfreiheitsrabatt, nicht die Schadenfreiheitsklasse. Das heißt, dass man beim gleichen Versicherer bleiben muss, um nach einem Unfall weiterhin den gleichen Schadenfreiheitsrabatt zu behalten. Wechselt man hingegen die Autoversicherung, dann wird an die neue Versicherung nicht nur die Schadenfreiheitsklasse gemeldet, sondern auch die Zahl der regulierten Unfälle. Bei einem Versicherungswechsel ist es dann also vorbei mit dem Rabattretter!

Unser Tipp:

Suchen Sie sich zunächst einmal eine günstige Kfz-Versicherung, wobei Ihnen unser Kfz-Versicherungsrechner ungemein behilflich ist. Nehmen Sie den Rabattretter-Tarif nur dann hinzu, wenn er möglichst keine all zu großen Extrakosten verursacht. Wenn Sie den Rabattschutz nehmen, dann sollten Sie davon ausgehen können, dass der Versicherer langfristig günstige Beiträge anbietet. Der Rabattschutz macht eben nur dann Sinn, wenn Sie nach einem - durch die Versicherung regulierten - Unfall bei der gleichen Versicherung bleiben wollen und keinen Versicherungswechsel einplanen.

Wichtig ist noch zu wissen, dass Sie nach der Regulierung eines Schadens durch die Versicherung auch ein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn Sie die Versicherung wechseln, dann kann es auch passieren, dass Sie trotz der Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse günstiger kommen, als wenn Sie jahrelang einen Rabattretter-Tarif bezahlt haben.

Verringern Sie außerdem generell das Risiko eines Unfalls: Fahren Sie im Straßenverkehr vorsichtig und mit Bedacht, gerade im Berufsverkehr. Wenn Sie sich nicht gesund fühlen oder "einen schlechten Tag" haben, dann lassen Sie am besten Ihr Auto einmal stehen.

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