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Versicherungsschutz bei nicht berechtigtem Fahrer

Für gewöhnlich bieten Kfz-Versicherungen einen Rabatt für einen eingeschränkten Fahrerkreis an, damit der Versicherungsnehmer bei der Prämie sparen kann. Neben dem Alleinfahrerrabatt (nur man selbst darf das Auto fahren) gibt es noch den Partnerrabatt (zusätzlich zum Versicherungsnehmer darf auch der Ehe-/Lebenspartner das Fahrzeug fahren), den eingeschränkten Fahrerkreis auf namentlich genannte Personen und die Möglichkeit, dass nur Personen über 25 Jahren (oder 23 Jahren) das Fahrzeug fahren dürfen.

 

Was passiert jedoch, wenn jemand das Auto fährt, der gar nicht als berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist bzw. wenn derjenige aufgrund der Vereinbarungen mit der Versicherung nicht hätte fahren dürfen?

 

In dieser Frage kursieren die absurdesten Gerüchte, wie etwa, dass man den gesamten Versicherungsschutz verliert, wenn das Kfz von einer nicht eingetragenen Person gefahren wurde. Das wäre jedoch entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, da Unfallopfer durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert sein müssen, was grundsätzlich durch einen bestehenden Versicherungsvertrag gewährleistet sein muss. Demzufolge muss die Versicherungsgesellschaft die Unfallopfer genauso entschädigen und Sachschäden regulieren, auch wenn ein Fahrer hinter dem Steuer saß, der nicht im Versicherungsvertrag eingetragen war. Wenn nun eine Person das Kfz fährt, die laut Versicherungsvertrag das Kfz gar nicht fahren dürfte, so hat in diesem Fall der Versicherungsnehmer falsche Angaben bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Vorsätzlich hätte er sich sozusagen einen günstigeren Beitrag erschlichen. Die Folge ist, dass der Versicherungsbeitrag ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nachberechnet wird. Man muss also die Differenz zu dem Beitrag nachzahlen, der eigentlich berechnet worden wäre, wenn der "nicht eingetragene" Fahrer das Auto offiziell hätte fahren dürfen. Im Schadenfall, wenn der nicht berechtigte Fahrer schuldhaft einen Unfall baut, wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe in Höhe eines vollständigen Jahresbeitrages fällig.

Fazit bei nicht eingetragenem Fahrer

Unfallopfer genießen weiterhin den vollen Versicherungsschutz und der Versicherungsnehmer muss keinesfalls den Schaden aus eigener Tasche selbst bezahlen. Der Versicherer wird jedoch den Beitrag nachberechnen und eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 bis 2 Jahresbeiträgen verhängen.

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