Versicherungsschutz bei nicht berechtigtem Fahrer
Für gewöhnlich bieten Kfz-Versicherungen einen Rabatt für einen eingeschränkten Fahrerkreis an, damit der Versicherungsnehmer bei der Prämie sparen kann. Neben dem Alleinfahrerrabatt (nur man selbst darf das Auto fahren) gibt es noch den Partnerrabatt (zusätzlich zum Versicherungsnehmer darf auch der Ehe-/Lebenspartner das Fahrzeug fahren), den eingeschränkten Fahrerkreis auf namentlich genannte Personen und die Möglichkeit, dass nur Personen über 25 Jahren (oder 23 Jahren) das Fahrzeug fahren dürfen.
Was passiert jedoch, wenn jemanden das Auto fährt, der gar nicht als berechtigter Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen ist bzw. wenn derjenige aufgrund der Vereinbarungen mit der Versicherung nicht hätte fahren dürfen?
In dieser Frage kursieren die absurdesten Gerüchte, wie etwa, dass man den gesamten Versicherungsschutz verliert, wenn eine andere Person das Kfz gefahren ist. Das wäre jedoch entgegen der gesetzlichen Bestimmungen, da Unfallopfer durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert sein müssen, was grundsätzlich durch einen bestehenden Versicherungsvertrag gewährleistet wird. Demzufolge muss die Versicherungsgesellschaft die Unfallopfer entschädigen und Sachschäden regulieren, auch wenn eine Person hinter dem Steuer saß, die nicht für die Versicherung eingetragen war. Wenn nun eine Person das Kfz gefahren ist, die laut Versicherungsvereinbarung das Kfz nicht hätte fahren dürfen, so hat der Versicherungsnehmer für diesen Fall falsche Angaben bei den Tarifierungsmerkmalen gemacht. Die Folge ist, dass der Versicherungsbeitrag zunächst ab Beginn des Versicherungsjahres nachberechnet wird. Man muss also die Differenz zu dem Beitrag zahlen, der eigentlich berechnet worden wäre, wenn derjenige das Auto offiziell hätte fahren dürfen. Im Schadenfall wird aufgrund vorsätzlich unzutreffender Angaben eine Vertragsstrafe meist in Höhe eines Jahresbeitrages fällig.


