Ihr Portal für Kfz-Versicherungen

Terminsache: Das richtige Datum zur Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung

Hier können Sie schnell nachlesen, wie Sie das richtige Kündigungsdatum in Ihren Kündigungsbrief zur Kündigung Ihrer KFZ-Versicherung auswählen. Die Kündigungsfristen sind ebenso aufgeführt.

 

Kündigung / Versichererwechsel zum 31.12./01.01.

Die ordentliche (gewöhnliche) Kündigung erfolgt zum Ende eines Versicherungsjahres. Stimmt das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr überein, dann ist das Ende der Vertragslaufzeit der 31.12. des aktuellen Jahres, wobei sich der Versicherungsvertrag um ein Jahr verlängert, wenn er nicht bis zum 30.11. gekündigt wird.

- Die Kündigungsfrist ist der 30.11. des laufenden Jahres

- Das Kündigungsdatum ist der 31.12. des laufenden Jahres

 

Kündigung / Versichererwechsel bei unterjährigen Verträgen

Ist die Vertragslaufzeit generell auf 12 Monate festgeschrieben (unabhängig vom Kalenderjahr), dann ist eine Kündigung zum 31.12. nicht möglich. Eine Kündigung geht dann immer nur unter Hinzurechnung von 12 Monaten ab Vertragsbeginn. Zum Beispiel kann der Versicherungsbeginn der 14. Oktober 2008 gewesen sein. Als Kündigungsdatum wäre der 13. Oktober 2009 möglich, die Frist zur Kündigung genau 4 Wochen zuvor (also 14. September 2009).

 

Beitragserhöhung (Sonderkündigungsrecht)

In der KFZ-Versicherung erlaubt das Sonderkündigungsrecht (mehr Info) die außerordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags. Das Kündigungdatum ist der Tag, an dem die Änderung wirksam wird. Zumeist ist dieser Tag ebenso der 01.01. bzw. der Tag, an dem sich der Versicherungsvertrag jährt. Die Kündigungsfrist ist 4 Wochen (1 Monat) ab Zugang der Mitteilung.

 

Kündigung bei KFZ-Verkauf

Wenn Sie Ihr KFZ verkaufen, dann wählen Sie den Tag des Verkaufs auch als Kündigungsdatum. Wir empfehlen bei KFZ-Verkäufen grundsätzlich die vorherige Außer-Betriebsetzung (bei der KFZ-Zulassungsstelle amtlich abmelden).

 

Kündigung bei Außer-Betrieb-Setzen (ehemals Abmelden / Stilllegen)

Wenn Sie Ihr KFZ außer Betrieb setzen (früher nannte man es abmelden oder stilllegen), dann teilen Sie am besten Ihrer KFZ-Versicherung diesen Termin ebenso mit. Ihr Versicherungsvertrag ruht dann ab diesem Datum (bzw. ab dem Folgetag) und kann jederzeit wieder aktiviert werden, wenn Sie das Fahrzeug wieder anmelden.

Kfz Tarifvergleich
Ihre Vorteile

Ihre Email-Adresse: