Kfz-Versicherung kündigen
Sie wollen wissen, wie und wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können? Wir erläutern Ihnen wichtige Dinge zur ordentlichen Kündigung (Stichtagskündigung) und außerordentlichen Kündigung (Sonderkündigungsrecht). Dabei können Sie Ihre Haftpflichtversicherung zusammen mit der Teil- und Vollkasko kündigen.
Tipp: Mit unserem Formular die Autoversicherung richtig kündigen
Nutzen Sie unser kostenloses Kündigungsformular! Damit erstellen Sie schnell und einfach Ihr Kündigungsschreiben in wenigen Sekunden. Geben Sie an, welchem Versicherer Sie kündigen wollen und lassen Sie Ihre Angaben direkt in den Kündigungsbrief mit vorgefertigtem Text übernehmen. Anschließend brauchen Sie das Formular nur noch ausdrucken - unterschreiben - abschicken. So einfach können Sie jetzt Ihre Kfz-Versicherung kündigen.
- Vergessen Sie sinnlose Musterbriefe, Vorlagen und Vordrucke!
- Bei uns erhalten Sie ein individuell erstelltes Kündigungsschreiben als pdf Datei.
- Ihre Eingaben werden direkt vom Formular in den Kündigungsbrief an Ihre (bisherige) Kfz-Versicherung übernommen.
- Direkter und kostenloser Download des Kündigungsschreibens.
- Die pdf-Datei einfach ausdrucken, unterschreiben und absenden.
- Keine Kosten oder Gebühren! Keine Haken!
- Formular-Service für Ihr Kündigungsschreiben jetzt kostenlos nutzen!
Kfz-Versicherung zum Jahreswechsel kündigen
Ihre Versicherung können Sie zum 31.12.2011 kündigen. Die Kündigungsfrist endet jedoch schon am 30.11.2011. Das heißt, dass Sie Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30. November 2011 kündigen müssen. Das Kündigungsschreiben muss bis zu diesem Tag bei Ihrer Versicherung vorliegen. Wenn Sie die reguläre Frist zur Kündigung Ihrer Autoversicherung verpassen, bleibt Ihnen ggf. noch das Sonderkündigungsrecht. Andernfalls verlängert sich Ihr Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Ausname: Unterjährige Versicherungsverträge kündigen
Es gibt Versicherungsverträge, bei denen die Laufzeit nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Das ist zwar selten, dennoch möchten wir es hier mit erwähnen. Diese Verträge können nicht mit dem 30.11. bzw. 31.12. gekündigt werden, sondern müssen zum unterjährigen Laufzeitende gekündigt werden. Dabei beträgt die Kündigungsfrist ebenso einen Monat bei der gewöhnlichen Kündigung. Wenn also zum Beispiel die Vertragslaufzeit am 15.03.2012 endet, so muss mit der Kündigungsfrist bis zum 15.02.2012 gekündigt werden.
Erst neuen Versicherungsvertrag abschließen - dann kündigen
Bevor Sie die Kfz-Versicherung kündigen, sollten Sie zunächst prüfen, bei welcher Autoversicherung Sie einen günstigeren Versicherungstarif und ggf. auch bessere Leistungen bekommen. Unser Kfz-Versicherungsvergleich nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Anhand der Vergleichsergebnisse können Sie entscheiden, ob sich eine Kündigung lohnt und ob somit eine Kfz-Versicherungswechsel sinnvoll ist.
» Versicherungsvergleich für eine günstige zur Kfz-Versicherung starten
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Sollte Ihnen ein Schreiben von Ihrem Versicherer zugehen, dass sich der Beitrag erhöht, dann können Sie innerhalb eines Monats (4 Wochen) die Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Das ist im Wesentlichen das Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung. Bei Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse durch etwa selbstverschuldete Unfälle und daraus resultierend höhere Beiträge können Sie zum Jahreswechsel ebenso kündigen und somit die Versicherung wechseln. Allerdings werden Sie dann trotzdem einer Höherstufung nicht entkommen, da sich Ihre neue Versicherung von Ihrer bisherigen Versicherungsgesellschaft die Schadenfreiheitsklasse bestätigen lässt. Trotzdem sollten Sie prüfen, ob Sie selbst bei einer Höherstufung durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung sparen können. Nicht selten ist das schon der Fall gewesen. Also nur Mut!
Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Wenn Sie sich ein neues oder gebrauchtes Kfz kaufen, dann können Sie ebenso die Versicherung selbst bestimmen. Dazu beantragen Sie bei Ihrer gewählten Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer, die Sie dann bei der Zulassungsstelle vorlegen. Vertragliche Einzelheiten (jährliche gefahrene Kilometer usw.) klärt der Versicher mit Ihnen ab.
Kfz "Außer Betrieb Setzen" (Kfz Stilllegung oder vorübergehende Abmeldung)
Legt man ein Kfz still oder meldet es vorübergehend ab, so ruht ab dem Folgetag der Versicherungsvertrag. Man teilt also seiner Versicherung mit, dass man das Kfz abgemeldet bzw. stillgelegt hat.


