Teilkaskoversicherung
Da Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung "nur" für Schäden aufkommt, die Sie bei anderen Personen verursacht haben, sind die Schäden an Ihrem Fahrzeug nur mit einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung abzusichern.
Die KFZ-Teilkaskoversicherung sichert Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die durch bestimmte Ereignisse (oder Gefahren) hervorgerufen werden. Dies gilt vor allem:
- bei Schäden durch Brand, Explosion
- direkte Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmung
- Wildschäden (Haarwild bzw. erweiterte Einschlüsse je Vertrag)
- Verlust des PKWs durch Diebstahl oder Raub
- Bruchschäden der Verglasung
- Kurzschluss-Schäden der Verkabelung
Die genannten Leistungen werden jedoch schon vielfach erweitert: So kann der Aspekt "Haarwildschaden" auch für alle anderen Tiere gelten, Folgeschäden bei Marderbissen, Kosten für den Austausch von Fahrzeugschloss- und schlüsseln (bei Diebstahl von Fahrzeugschlüsseln), Kosten für die Zulassung eines Ersatzfahrzeuges nach Diebstahl oder Totalschaden oder Schäden durch Lawinen. Solche Zusatzleistungen wie etwa auch die Erweiterung auf eine Neupreisentschädigung können Sie durch die passende Tarifwahl hinzunehmen.
Um die Kosten für die Teilkaskoversicherung zu senken, haben Sie die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Statt der Teilkasko kann aber auch eine Vollkaskoversicherung günstiger sein, da aufgrund des Rabattsystems (Schadenfreiheitsklassen) in der Vollkasko andere Beitragsstaffelungen möglich sind.
Im Übrigen: Bei Schadenfällen erfolgt keine Rückstufung in der Teilkaskoversicherung!
Unser Tipp: Wieviel Ihre KFZ-Versicherung mit bzw. ohne Teilkaskoversicherung kostet, das finden Sie einfach und exakt mit unserem Vergleichsrechner heraus.
» Günstige KFZ-Versicherung mit oder ohne Teilkaskoversicherung finden


