Kfz-Teilkaskoversicherung

Da eine Kfz Haftpflichtversicherung „nur“ für Schäden aufkommt, die Sie bei anderen Personen verursacht haben, sind die Schäden an Ihrem Fahrzeug nur mit einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung abzusichern.

Die Kfz-Teilkaskoversicherung sichert demnach Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die durch bestimmte Ereignisse (oder Gefahren) hervorgerufen werden. Dies gilt vor allem:

  • bei Schäden durch Brand, Explosion
  • direkte Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzeinschlag, Überschwemmung
  • Wildschäden (Haarwild bzw. erweiterte Einschlüsse je Vertrag)
  • Verlust des PKWs durch Diebstahl oder Raub
  • Bruchschäden der Verglasung
  • Kurzschluss-Schäden der Verkabelung

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Die genannten Leistungen werden jedoch schon von vielen Versicherern erweitert: So kann der Aspekt „Haarwildschaden“ auch für alle anderen Tiere gelten, Folgeschäden bei Marderbissen, Kosten für den Austausch von Fahrzeugschloss- und schlüsseln (bei Diebstahl von Fahrzeugschlüsseln), Kosten für die Zulassung eines Ersatzfahrzeuges nach Diebstahl / Totalschaden oder Schäden durch Lawinen können bei einer Teilkasko enthalten sein. Solche Zusatzleistungen wie etwa auch die Erweiterung auf eine Neupreisentschädigung können Sie durch die passende Tarifwahl hinzunehmen.

Um die Kosten für die Teilkaskoversicherung zu senken, haben Sie die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Je mehr Sie im Schadenfall bereit sind, selbst einen Teil zu tragen, desto günstiger fällt der Versicherungstarif aus. Statt nur einer Teilkasko kann aber auch eine Vollkaskoversicherung in Frage kommen, die insbesondere durch das Rabattsystem über die Schadenfreiheitsklassen gar nicht viel mehr kosten muss als ein Versicherungsvertrag mit lediglich einer Teilkasko.

Im Übrigen: Bei Schadensfällen, die die Teilkaskoversicherung berühren, erfolgt keine Rückstufung! Einfache Erklärung: Bei Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.

Sie wollen jetzt wissen, wie viel eine günstige Teilkasko für Ihr Kfz kostet?

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