Schadenfreiheitsrabatte in der Autoversicherung
Ein wenig irreführend ist der Begriff der Schadenfreiheitsrabatte (SF-Rabatt), womit im Grunde genommen die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gemeint sind. Hintergrund bei diesem Rabatt ist, dass die Autofahrer für ihre unfallfrei gefahrenen Jahre belohnt werden. Fährt also ein Versicherungsnehmer ein Jahr lang unfallfrei, so wird er im darauffolgenden Jahr eine SF-Klasse höhergestuft (höher = besser). Wenn er hingegen einen Unfall baut und daran Schuld ist, dann erfolgt eine Rückstufung. Zwar hätte man hier ein Sonderkündigungsrecht, jedoch wird man der Rückstufung auch durch einen Versicherungswechsel nicht entkommen können.
Den Schadenfreiheitsrabatt gibt es in der Auto-Haftpflichtversicherung und auch in der Vollkasko. Dabei gehen die Versicherungen von einem Basis-Wert aus, der bei 100 Prozent liegt, was der SF-Klasse 1 entspricht. Je nachdem, wie lange man nun schon unfallfrei gefahren ist, bekommt man von diesem Basiswert her gesehen einen Rabatt oder sogar einen Aufschlag. Gerade Führerscheinneulinge sind von immensen Aufschlägen betroffen.
Wichtig: Wird das Fahrzeug im laufenden Jahr zugelassen und bei der Versicherung angemeldet, so gewährt die Versicherungsgesellschaft die Höherstufung (= eine Schadenfreiheitsklasse besser) im Folgejahr nur dann, wenn der Vertrag vor dem 01.07. des laufenden Kalenderjahres zustande gekommen ist, das Fahrzeug also mind. 6 Monate angemeldet und haftpflichtversichert war.
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