Ihr Portal für Kfz-Versicherungen

Mehr Leistungen nach schweren Unfällen: Höhere Deckungssummen

Im Pflichtversicherungsgesetz tritt u.a. eine Änderung ein, so dass einzelne Unfallopfer mehr Geld erhalten können. Bisher konnte ein Unfallopfer allein zweieinhalb Millionen Euro für Personenschäden von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers fordern. Diese Summe wird nun auf siebeneinhalb Millionen Euro erhöht, die eine Person nach einem Unfall für sich allein beanspruchen könnte. Die Summe von 7,5 Mio. Euro ist nichts neues: Bisher galt diese Summe bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen als mögliche Gesamtsumme für Personenschäden. Diese Mindestversicherungssumme müssen im Übrigen alle KFZ-Haftpflichtversicherungen bieten, egal ob es nun eine teurere oder günstigere Autoversicherung ist.

Ebenso erhöht wird die Mindestsumme für Sachschäden von 500.000 Euro (fünfhunderttausend) auf eine Million Euro. Reine Vermögensschäden werden mit 50.000 Euro abgesichert.

In ähnlicher Weise werden nun auch Unfallopfer bei der Gefährdungshaftung besser gestellt, wenn also im Grunde genommen kein Verschulden einer Person (Unfallgegner) vorliegt. Dann muss die Autohaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters für mind. 5 Mio. Euro pro Schadensfall (bisher 3 Mio. Euro) einstehen und für Sachschäden bis zu 1 Mio. Euro (bisher 300.000 Euro).

 

Hier wird deutlich, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung in der KFZ-Versicherung notwendig ist. Allerdings sollte man wissen, dass jede Versicherung diese Mindestsummen (gesetzliche Deckungssummen) im Ernstfall leisten muss. Es sollen praktisch alle Unfallopfer in grundlegend gleichem Maße entschädigt werden können.

Kfz Tarifvergleich
Ihre Vorteile

Ihre Email-Adresse: