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eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Seit dem 01. März 2008 gilt die neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer, VB-PIN). Damit wird die alte Doppelkarte oder Versicherungskarte endgültig abgelöst und fortan erfolgt die Deckungszusage für die KFZ-Haftpflichtversicherung nur noch in elektronischer Form. Die VB-Nummer ist siebenstellig und wird von der Versicherungsgesellschaft generiert, bei der Sie den Versicherungsschutz beantragen. Sie erhalten diesen siebenstelligen Bestätigungscode entweder per Email, SMS, Telefon oder auch in Schriftform. Ein "amtliches Schreiben mit Unterschrift" ist nicht mehr notwendig!

Egal ist, ob Sie Ihr erstes KFZ oder Ihren Zweitwagen versichern wollen, ob Sie neben der KFZ-Haftpflicht auch eine Teil- oder Vollkasko mit hinzunehmen und ob Sie den Versicherungsschutz in einem Versicherungsbüro beantragen oder gleich ganz einfach durch unseren Service.

Mit der VB-PIN geht alles einfacher. Wenn Sie ein KFZ zulassen möchten (Neuwagen oder Gebrauchtwagen), Wohnortwechsel (KFZ ummelden) oder nach Stilllegung wieder zulassen möchten, bekommen Sie wie beschrieben diese Versicherungsbestätigung-Nummer. Bei der Zulassungsstelle werden Sie dann diese eVB-Nummer benötigen, damit Ihre Daten schnell abgerufen werden können. Damit wird der Bearbeitungsprozess am Schalter beschleunigt, da Ihre Versicherungsdaten nicht mehr per Hand eingetippt werden müssen, sondern direkt mit der eVB-PIN aus der Datenbank des Kraftfahrtbundesamtes abgerufen werden. Durch die folglich kürzeren Wartezeiten in der Zulassungsstelle werden dann Ihre Nerven auch weniger strapaziert!

Nutzen Sie nun am besten unseren Versicherungs-Sofort-Vergleich, der weit mehr als 100 KFZ-Tarife für Sie kostenlos vergleicht. Im Anschluss wählen Sie sich nur noch das günstigste Angebot aus und erhalten gleich Ihre Versicherungsbestätigung.

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