HWS-Schleudertrauma vermeiden
Juli 31st, 2008Eine sehr häufige Verletzung bei Auffahrunfällen selbst bei geringer Geschwindigkeit ist das HWS-Schleudertrauma, auch Peitschenschlagsyndrom genannt (HWS-Distorsion). Durch den Aufprall wird der Oberkörper nach vorn beschleunigt, der Hals-Kopf-Bereich jedoch wird aufgrund der Trägheit entgegengesetz (also nach hinten) beschleunigt. Die Folge ist ein “Abknicken” der HWS (Halswirbelsäule) samt Kopf nach hinten. Die Folge: Man hat Kopfschmerzen und fühlt eine gewisse Steifheit im Nacken. Die Schmerzen müssen sich jedoch dabei nicht nur auf den Kopf beschränken, sondern können sich auch im Nacken-/Schulterbereich zeigen. Begleitende Symptome können Schwindel und Übelkeit sein, Ohrsausen und auch Müdigkeit. Je nach Schweregrad gibt es verschiedene Behandlungsempfehlungen. Die Symptome sind jedoch nicht gleich nach 1-2 Tagen verschwunden. Ebenso ist die Diagnose nicht ganz so einfach.
Nun hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) für den deutschen Markt die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, bei der 192 Autositze aus Fahrzeugen mit der aktuellen Modellreihe (Jahr 2008) in Aufprallversuchen untersucht wurden. Dabei wurden 36 Prozent der Sitze als “gut” befunden. Das bedeutet, dass mit solchen Sitzen ein Schleudertrauma in vielen Fällen verhindert werden könnte bzw. leichte Verletzungen ausblieben. Dennoch bliebe viel zu tun, da immerhin jedes sechste Automodell auf dem Markt noch mit einem schlechten Sitz ausgestattet sei. Nachholebedarf bestünde hier vor allem bei Kleinwagen und Minivans.
Doch selbst der richtige Sitz und die beste Kopfstütze können kein Schleudertrauma verhindern, wenn sie falsch eingestellt sind. So ist es zwingend notwendig, die Lehne so senkrecht wie möglich zu stellen und die Kopfstütze sollte mit der Oberkante des Kopfes abschließen (Kopfstütze also nicht zu niedrig einstellen!). Ziel ist es, mit dem Kopf bereits fast an die Kopfstütze angelehnt zu sitzen. Bei zu stark zurückgeneigter Lehne ist die Entfernung Stütze-Kopf zu groß!
Klar ist, dass Geschädigte vielfach ein Schmerzensgeld vom Verursacher fordern. Diese Schadenersatzforderung kann sich auf 250 bis 5.000 € belaufen, wobei der Schweregrad der Schädigung sowie die Dauer der Erwerbsminderung eine erhebliche Rolle spielen. Hinzu kommen Behandlungskosten sowie entgangener wirtschaftlicher Nutzen durch die Arbeitsunfähigkeit der Geschädigten. Insofern besteht ein großes Interesse (nicht nur seitens der Versicherer), dass die Schadenshäufigkeit wie auch die Intensität bekämpft werden.
Juli 31st, 2008
