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Ulli und Andrea bescheren der Kfz-Versicherung viel Arbeit

January 6th, 2012

Erst „Ulli“, jetzt „Andrea“: Das Wetter zeigt sich zum Jahresbeginn von seiner unfreundlichsten Seite. Orkane fegen über das Land, decken Häuser ab, knicken Bäume um und legen tonnenschwere Lastwagen auf die Seite. Die Unwetter bringen viel Arbeit mich sich, auch für die Wohngebäude- und die Kfz-Versicherung. Allerdings zahlen die Assekuranzen nicht bei jedem lauen Lüftchen. Damit es sich um einen Kaskoschaden handelt, also um einen Schaden, der von der Teilkaskoversicherung reguliert wird, muss schon Windstärke 8 gemessen werden.

Unterhalb dieses Wertes, der bei Windgeschwindigkeiten von 62 bis knapp 74 Kilometern pro Stunde erreicht wird, bleibt die Kfz-Versicherung außen vor. Sturmtief „Ulli“ lag bei 85 bis 100 km/h und erfüllt somit die Voraussetzungen für die Teilkaskoversicherung. Sie kommt klassischerweise für Unwetterschäden auf, verursacht durch Blitzschlag, Hagel oder eben auch Sturm. Passiert ist schnell etwas. Greift der Wind unter das Hausdach, fliegen unter Umständen Ziegel auf die Straße und demolieren Scheiben oder den Lack. Doch auch Äste und andere Gegenstände, die durch die Luft gewirbelt werden, hinterlassen bisweilen unschöne Dellen und Kratzer am Fahrzeug.

Dann gilt es, sich sofort mit der Kfz-Versicherung in Verbindung zu setzen. Idealerweise wird der Schaden umgehend dokumentiert, mit Fotos und Videos. Wichtig: Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, Folgeschäden zu vermeiden. Wurde zum Beispiel die Windschutzscheibe durch einen Ast in Tausend Stücke zerlegt, sollte Vorsorge getroffen werden, dass nicht noch mehr Regen in den Innenraum eindringen kann.

Handelt es sich um einen Schaden, weil das Auto durch den Sturm von der Straße abgedrängt wurde, reicht die Teilkaskoversicherung nicht aus. In dem Fall, schließlich wurde der Schaden selbst verschuldet, hilft nur eine Vollkaskopolice. Diesbezüglich gilt eine relativ simple Faustregel. Wenn das Wasser zum Auto kommt, also Regen oder Hochwasser, zahlt die Kaskoversicherung. Kommt allerdings das Auto zum Wasser, zum Beispiel bei einer Fahrt durch eine Senke, bleibt der Halter auf den Kosten sitzen oder muss seine Vollkaskoversicherung bemühen und mit einer Rückstufung rechnen.

 

January 6th, 2012

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