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Reparaturen sofort nach der Regulierung durchführen lassen

November 15th, 2011

Erst zu drängen, dass die Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert und das Geld überweist, um dann untätig auf der Couch zu liegen und die Reparatur vor sich herzuschieben, kommt bei den Assekuranzen und den deutschen Gerichten gar nicht gut an. Denn sollte es zu einer weiteren ähnlich gelagerten Schadensmeldung kommen, lässt sich nur noch schwer klären, welche Schäden alt und welche neu sind. Die Beweispflicht liegt dann beim Versicherungsnehmer. Im schlimmsten Fall dreht die Autoversicherung den Hahn zu oder zahlt nur einen Bruchteil der eigentlichen Schadenssumme.

Vor genau diesem Problem stand ein Autofahrer, dem die Kfz-Versicherung nach einem Hagelschaden einen Scheck über etwas mehr als 60 Euro in die Hand drückte. Dabei hatte ein Gutachter eine Schadenshöhe von 2.626 Euro ermittelt. Allerdings wusste der Experte zu dem Zeitpunkt nicht, dass für das gleiche Fahrzeug schon ein Jahr zuvor ein Schaden durch Hagelschlag gemeldet worden war und die Autoversicherung seinerzeit bereits 2.409 Euro gezahlt hatte. Der Kunde war jedoch nie zur Werkstatt gefahren, um die von den Eisbröckchen verursachten Macken reparieren zu lassen.

Das kam den Mann jetzt teuer zu stehen. Die Kfz-Versicherung nahm sich das aktuelle Gutachten, zog 150 Euro für die Selbstbeteiligung und den gesamten Betrag ab, der im Vorjahr gezahlt worden war. Blieb ein Rest von wenigen Euro. Der Versuch, das Geld vor Gericht einzuklagen, scheiterte. Der Versicherungsnehmer hätte nur dann Anspruch auf die Leistung gehabt, wenn es möglich gewesen wäre, den zweiten Schaden klar vom ersten abzugrenzen. Dem war aber nicht so, weil der Wagen seit der ersten Schadensmeldung nicht in die Werkstatt gebracht worden war. Damit sei es, so das Gericht, nicht möglich, den jeweiligen Schadensfall zuzuordnen. Also: Immer sofort zur Reparatur, wenn ein Schaden reguliert wurde und das Geld da ist.

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November 15th, 2011

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