Der online Autoverkauf
August 16th, 2011
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Die Möglichkeiten sein Kfz online im Internet zu verkaufen werden immer vielfältiger. Die interessierten Autoverkäufer müssen sich hier entscheiden welchen Service sie in Anspruch nehmen. Viele Verkäufer haben einen gesunden Respekt davor, ihr Auto im Internet zu verkaufen, da sich die Online Plattformen stark voneinander unterscheiden. Die Möglichkeiten reichen vom Auto Ankauf durch Händler bis hin zum Verkauf des Kfz an Privatpersonen. Die Handelsplattformen werden daher im Vorfeld von den Nutzern gründlich geprüft undder potentielle Autoverkäufer setzt sich intensiv mit der Online-Plattform seiner Wahl auseinander. Dabei werden in einigen Fällen grundlegende Schritte des Autoverkaufs vom Verkäufer schlicht vergessen. So zum Beispiel auch die sogenannte Stilllegung (oder auch Abmeldung) des Fahrzeugs vor dem Verkauf.
Die Abmeldung des Kfz
Wird das Kfz vor Verkauf nicht abgemeldet, dann kann der Verkäufer unter Umständen für die Prämie der Versicherung belangt werden. Die Versicherung an sich zu kündigen ist für den Verkäufer übrigens nicht möglich. Die Rechtslage sieht vor, dass die Versicherung beim Verkauf des Fahrzeugs auf den Käufer übergeht. Der Käufer hat nach dem Kauf die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen oder diese weiter zu seinen Kosten zu nutzen. Wenn sich der Käufer bereits vor dem Kauf eine Versicherungsbestätigung besorgt hat, dann wäre es sinnvoll, wenn er gleich das Kfz anmeldet womit dann der Versicherungsvertrag des Verkäufers auch aufgelöst wäre.
Das hohe Tempo beim Online-Verkauf
Die Stilllegung des Fahrzeugs erfolgt meist nicht rechtzeitig. Der Grund liegt in der Unterschätzung der Geschwindigkeit des Verkaufs im Internet. Oftmals stellen die Verkäufer das Angebot schon online und nutzen das Automobil noch weiter. Der Verkauf des Autos ergibt sich online, im Vergleich zum herkömmlichen Verkauf beim Gebrauchtwagenhändler, oft innerhalb eines unvorhersehbar kurzen Zeitraums. Wer hier nicht vorbereitet ist, der kann sein blaues Wunder erleben. Wird der Autoverkauf online abgeschlossen, dann kommt es zu einem gültigen Kaufvertrag und der Verkäufer muss dem Käufer das Auto übergeben.
Schadensfall nach Übergabe
Oftmals vertrauen die Verkäufer darauf, dass die neuen Besitzer das Auto schnellstens bei Ihrer Kfz-Versicherung anmelden. Doch was geschieht, wenn der Käufer beispielsweise auf dem Heimweg mit dem neu erworbenen und noch auf den Verkäufer angemeldeten Wagen einen Unfall hat? Hier ist die Lage im Grunde klar geregelt. Wird vom Verkäufer und dem Käufer schriftlich bestätigt, dass die Kennzeichen, die Papiere und die Schlüssel vor dem Unfallzeitpunkt übergeben wurden und die Ummeldung noch nicht erfolgt ist, dann haftet die Versicherung des Verkäufers. Die Versicherung des Verkäufers kann die Schadensfreiheitsklasse jedoch nicht herabstufen. Erfolgt die besagte schriftliche Mitteilung an die Versicherung nicht, so haftet die Versicherung des Käufers.
August 16th, 2011
