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Teilkaskoversicherung zahlt ab Windstärke 8

März 3rd, 2010

In großen Teilen Deutschlands hat das Sturmtief „Xynthia“ hinweggefegt und schwere Schäden hinterlassen. Autobesitzer, deren Autos in diesem Zusammenhang beschädigt wurden, können mit einer Schadenregulierung durch die Teilkaskoversicherung rechnen. Schäden am eigenen Auto, die etwa durch herabfallende Dachziegel, Äste oder Bäume verursacht wurden, sind darüber versichert. Die Vollkaskoversicherung bleibt dabei außen vor. Der vereinbarte Selbstbehalt wird im Fall der Schadenregulierung durch den Versicherer verrechnet. Eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse gibt es jedenfalls nicht – da in der Teilkasko keine SF-Klasse existieren!

Wichtig ist für Autofahrer und -besitzer, die Schäden zu dokumentieren und der Versicherung zu melden. Ob der Schaden erst begutachtet wird oder gleich in der Werkstatt behoben werden kann, wird der Versicherer entscheiden. Für die Schadensmeldung stellen einige Versicherer bereits Formulare auf ihren eigenen Webseiten zur Verfügung.

Die Kfz Teilkaskoversicherung springt für gewöhnlich ab Windstärke 8 ein, obwohl erst Windstärke 9 als Sturm gilt. Beschädigungen durch herabfallende Äste, umknickende Bäume und herabfallende Dachziegel werden typischerweise ersetzt. Der Einwand der groben Fahrlässigkeit könnte bei gerade sehr günstigen Versicherungen der Fall sein. Diese würden argumentieren, dass man hätte sein Auto auch woanders abstellen können, da es eine Sturmwarnung gab. Eine Schadenregulierung würde dann nach einer Quotierung erfolgen. Speziell wird es auch in dem Fall, wo Flüsse über die Ufer treten und Autos mit Wasser volllaufen oder gar weggespült werden. Unnötigen Ärger bei Kaskoschäden kann man da nur vermeiden, wenn die Einrede der groben Fahrlässigkeit vertraglich ausgeschlossen ist.

Die AXA-Versicherungen haben bereits reagiert und bieten eine Soforthilfe bis 3.000 Euro für ihre Versicherungskunden an. Es reicht die Einsendung der Reparaturrechnung inklusive Fotos. Wir empfehlen dennoch allen AXA Kunden, sich vor Beauftragung einer Reparatur mit der Versicherung kurz in Verbindung zu setzen und die Kostenübernahme abzuklären.

 

März 3rd, 2010

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